Casino IP-Sperren wieder abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass glücksspielrechtliche Sperrungsanordnungen in Form von Casino IP-Sperren gegenüber Internet-Providern nicht erlaubt sind. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen und das Gericht sieht keine rechtliche Befugnis zur Anordnung von Netzsperren. Es fehlt schlichtweg eine rechtliche Grundlage, um Telekommunikationsanbietern die Sperrung von Websites aufzuerlegen.
Obwohl lizenzierte Online-Spielhallen in Deutschland möglicherweise benachteiligt werden könnten und es sich wahrscheinlich um ein unerlaubtes Glücksspielangebot im Internet handelt, scheint es vorerst nicht möglich zu sein, einzelne Websites über einen Internet-Provider zu sperren. Auch die sogenannten Mirrorseiten, die unter anderen Internetadressen praktisch dieselben Glücksspielangebote anbieten, können vorerst nicht gesperrt werden.
Das Urteil erging als Reaktion auf die Forderung der deutschen Glücksspielaufsicht an den Internet-Service-Anbieter, eine Netzsperre für ein auf Malta ansässiges Lotterieunternehmen und dessen Domains für deutsche IP-Adressen durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jedoch entschieden, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, um eine solche Sperrungsanordnung zu unterstützen.
Drei Klagen dreimal abgelehnt!
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun bereits das dritte Verfahren im Zusammenhang mit der Glücksspielaufsicht abgeschlossen und sich gegen die formelle Untersagungsverfügung der Aufsichtsbehörde ausgesprochen. Das Thema Netzsperren und IP Blocking hat vorläufig keine rechtliche Grundlage, obwohl eine Berufung noch möglich ist.
Das Gericht nennt mehrere Gründe, warum glücksspielrechtliche Sperrungsanordnungen gegenüber Internet-Providern nicht durchgesetzt werden können. Unter anderem fehlen formelle Anforderungen wie eine Anhörung und die rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021, um Casino IP-Sperren in Betracht zu ziehen. Zudem ist der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen gemäß dem Telemediengesetz (§§ 8-10) nicht für die Inhalte der Websites verantwortlich.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz stützt sich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom Januar 2023, in der ebenfalls festgestellt wurde, dass Netzsperren formell rechtswidrig sind.
Insgesamt war die Klage des Internetanbieters erfolgreich, da die glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung als nicht gesetzeskonform angesehen wurde. Das Gericht in Koblenz hat die Argumentation des Unternehmens akzeptiert. Somit ist die rechtliche Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags, die von der Glücksspielaufsicht angeführt wurde, entkräftet. Der Internetanbieter wird nicht als Betreiber von Online-Glücksspielen betracht
Was ist eine IP Sperre und was bewirkt sie
Eine IP-Sperre ist eine Maßnahme, bei der der Zugriff auf Online-Casinos und deren Websites anhand der IP-Adresse des Nutzers blockiert wird. Sie wird eingesetzt. Damit will man verhindern, das der Zugang zu Glücksspielangeboten zu beschränken oder illegale Webseiten auszuschließen. Durch die IP-Sperre wird verhindert, dass Personen mit einer bestimmten IP-Adresse auf Online-Casinos zugreifen können, unabhängig davon, ob sie lizenziert sind oder nicht.
Diese Sperrung basiert auf der Erkennung der IP-Adresse des Nutzers, die eindeutig mit seinem Gerät und Standort verbunden ist. Sobald die IP-Adresse als blockiert eingestuft wurde, wird der Zugriff auf die Online-Casino-Website verweigert. Eine IP-Sperre lässt sich jedoch durch die Verwendung von VPN-Diensten oder Proxy-Servern umgehen, da diese den Standort und die IP-Adresse des Nutzers verschleiern. Trotz ihrer Anwendung in einigen Fällen wird die Wirksamkeit von IP-Sperren im Hinblick auf die Eindämmung des Online-Glücksspiels kontrovers diskutiert.